1. VertragsparteienParteien diese Vertrages sind der beauftragende Kunde (im weiteren Verlauf des Textes “Auftraggeber” genannt) und die Inhaberin der Schreib- und Kunstwerkstatt: Cornelia Mittermeyer, Törringweg 1, 83355 Grabenstätt (im weiteren Verlauf des Textes “Auftragnehmer” genannt). Sofern sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet diese Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritte heranzuziehen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich vom Auftraggeber untersagt wurde. Macht der Auftragnehmer von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.2. Vorraussetzung für das Zustandekommens eines Vertrages zwischen Auftraggeber und AufttragnehmerDer Vertrag kommt dann nicht zustande, wenn der Auftraggeber nicht bereit zur schriftlichen Erteilung des Auftrages ist. Siehe Punkt 43. GeltungsbereichJedwege Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart wurde. Bei Auftragserteilung kann eine Annahme des Auftrages nur dann erfolgen, wenn der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.4. VertragsabschlussAngebote des Auftragnehmers, egal in welcher Form, sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für das Schreibbüro nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Schreibbüro vereinbart worden ist. Siehe auch Punkt 2!Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Die Auftragserteilung kann mündlich erfolgen. Der Vertragsabschluss erfolgt jedoch erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.4. AuftragsbestätigungSoweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Detailierte Angaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.5. Art der Dienstleistung, LeistungsumfangDer Auftragnehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Der Auftragnehmer wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des AuftraggebersDer Auftraggeber stellt alle erforderlichen HIlfsmittel, Informationen oder sonstige, für das Gelingen des Auftrages nötigen Dinge, zeitnah und zuverlässig dem Auftragnehmer zur Verfügung. Dies erfolgt für den Auftragnehmer unentgeltlich. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden. Desweiteren stellt er in diesem Fall den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die das Schreibbüro bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet das Schreibbüro die Unterlagen zurück. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den Vereinbarungen im Vertrag. Desweiteren aus den folgenden Punkten.Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) in jeder Form vom Auftraggeber selbst zu tragen.7. Termine, FristenIn den Verträgen genannte Termine und Fristen zur Erbringung von Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich erklärt wurden. Termine und Fristen welche lediglich mündlich festgehalten wurden, sind unverbindlich.Ist die Nichteinhaltung einer verbindlichen Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert. Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins selbst verschuldet um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes der Leistung, mit der sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, höchstens jedoch 5 % des Wertes, als pauschalen Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt der Auftragnehmer für den Fall des Verzuges nicht.8. Vergütung und FälligkeitDie Vergütung für die jeweilige Leistung ist im Vertrag vereinbart. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte des Auftragnehmers abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,15 Stunden aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge und Aufträge deren Fertigstellung die Arbeit an Wochenenden, Feiertagen oder nach Büroschluss durch deren Dringlichkeit nötig machen, wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Feststellung eines solchen Auftrages wird schriftlich festgestellt.Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.Bei größeren Aufträgen behält sich der Auftragnehmer vor, Zwischenrechnungen zu erstellen. Eine Weiterbearbeitung des Auftrages erfolgt nur dann, wenn die zwischendurch gestellte Rechnung durch den Auftraggeber beglichen ist. 9. LeistungsmängelLeistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich bei dem Schreibbüroangezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Der Auftrgnehmer haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt.Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.10. Störung , höhere GewaltDer Auftragsnehmer übernimmt nicht die Haftung für Schäden und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der technischen Mittel, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht durch den Auftraggeber im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.11. VertraulichkeitDer Auftragnehmer ist gegenüber des Auftraggebers zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet. Diese Verpflichtungen gelten in vollem Umfang auch für Mitarbeiter des Auftragnehmers.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko hiermit ausdrücklich hingewiesen.12. Anwendbares RechtDieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Traunstein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.13. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im VertragsabschlussSollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen laut Gesetz unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Punkten eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung der Lücke tritt eine sinnvolle Lösung im Sinne der gesetzlichen Regeln, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.Stand: 01.02.2010Copyright 2010-2011 Cornelia MittermeyerAllgemeine Geschäftsbedingungen Schreibbüro:Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kunstwerkstatt finden Sie unter www.Cocorona.de